Diese Schäden sind versichert – sofern diese durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden:
- Personenschäden, z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld
- Sachschaden, z.B. Schäden an fremden Fahrzeugen
- Vermögensschäden, z.B. Schäden an Verkehrsschildern oder Leitplanken
Diese Schäden sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt:
- Brand, Explosion
- Entwendung (z.B. Diebstahl, Raub, …)
- Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Zusammenstoß mit Haarwild, Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen
- Glasbruch
- Schmorschäden (Kurzschlussschäden an der Verkabelung)
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (ohne Folgeschäden)
Diese Schäden sind durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt:
- Alle Schäden im Rahmen der Teilkaskoversicherung
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte am eigenen Fahrzeug
Folgende Risiken sind bei den meisten Versicherern ausgeschlossen:
Kfz-Haftpflicht:
- Vorsatz
- Genehmigte Rennen
- Beschädigungen des versicherten Fahrzeugs
- Beschädigung von mit dem Fahrzeug verbundenen Anhängern/Aufliegern
- Beschädigung von abgeschleppten Fahrzeugen
- Beschädigung von beförderten Sachen
- Schäden durch Kernenergie
Kasko:
- Elektronische Geräte, z.B. Mobiltelefone, mobile Navigationsgeräte
- Reisegepäck
- Persönliche Gegenstände der Insassen