Versicherte Schäden in der Kfz-Haftpflicht­versicherung

Diese Schäden sind versichert – sofern diese durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden:

  • Personenschäden, z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld
  • Sachschaden, z.B. Schäden an fremden Fahrzeugen
  • Vermögensschäden, z.B. Schäden an Verkehrsschildern oder Leitplanken

Versicherte Schäden in der Teilkasko­versicherung

Diese Schäden sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt:

  • Brand, Explosion
  • Entwendung (z.B. Diebstahl, Raub, …)
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Haarwild, Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen
  • Glasbruch
  • Schmorschäden (Kurzschlussschäden an der Verkabelung)
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (ohne Folgeschäden)

Versicherte Schäden in der Voll­kasko­versicherung

Diese Schäden sind durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt:

  • Alle Schäden im Rahmen der Teilkaskoversicherung
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte am eigenen Fahrzeug

Aus­schlüsse

Folgende Risiken sind bei den meisten Versicherern ausgeschlossen:

Kfz-Haftpflicht:

  • Vorsatz
  • Genehmigte Rennen
  • Beschädigungen des versicherten Fahrzeugs
  • Beschädigung von mit dem Fahrzeug verbundenen Anhängern/Aufliegern
  • Beschädigung von abgeschleppten Fahrzeugen
  • Beschädigung von beförderten Sachen
  • Schäden durch Kernenergie

Kasko:

  • Elektronische Geräte, z.B. Mobiltelefone, mobile Navigationsgeräte
  • Reisegepäck
  • Persönliche Gegenstände der Insassen