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Versicherungsvergleich
Den Versicherer wechseln
Bitte wählen Sie diese Möglichkeit aus, wenn der jetzige Versicherer gewechselt werden soll und sich das aktuelle Fahrzeug nicht ändert (z. B. Versicherer- / Tarifwechsel zum 01.01.).
Neu erworbenes Fahrzeug versichern
Bitte wählen Sie diese Möglichkeit aus, wenn es sich um einen Fahrzeugwechsel handelt, das erste Mal ein Fahrzeug versichert werden soll oder eine Zweitwagenberechnung durchgeführt werden soll.
Das Fahrzeug ersetzt ein vorheriges Fahrzeug (Fahrzeugwechsel)
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Saisonkennzeichen
Bitte wählen Sie hier aus, ob das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen versichert werden soll.
Zeitraum
Geben Sie hier bitte den Zeitraum an, in welchem das Saisonfahrzeug gefahren wird.
Zeitraum
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Angebotsdatum
Bei neuen Berechnungen wird als Angebotsdatum von dem System automatisch das aktuelle Tagesdatum eingetragen. Bei kürzlich gespeicherten Berechnungen wird das Datum der Berechnung übernommen, kann aber durch Klick auf "aktuelles Datum verwenden" jederzeit in das aktuelle Tagesdatum umgestellt werden. Bei alten Berechnungen, d. h. die Berechnungen liegen mehrere Monate zurück, wird wieder automatisch das aktuelle Tagesdatum eingetragen.
Angebotsdatum
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Fahrzeugart
Geben Sie hier bitte an, welche Fahrzeugart das beteiligte Fahrzeug ist.
Fahrzeug versichert bei
Geben Sie hier bitte an, bei welcher Gesellschaft das weitere Fahrzeug versichert ist.
SF-Klasse KH
Geben Sie hier bitte die SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung des beteiligten Fahrzeug an.
SF-Klasse VK
Geben Sie hier bitte die SF-Klasse in der Vollkaskoversicherung des beteiligten Fahrzeug an.
Status des Versicherungsnehmers
Wählen Sie hier bitte aus der Liste einen Berufsstatus aus, der Ihrem momentanen Beruf am nächsten kommt.
Es handelt sich hier um ein Pflichtfeld, das zur Berechnung der Prämien unbedingt erforderlich ist und sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken kann.
Hinweis!
Sind Sie z.B. nicht berufstätig - d.h. Sie sind arbeitslos, Rentner, beurlaubt, Schüler/Azubi/Student, wehrpflichtig, Hausfrau/-mann, ohne Berufstätigkeit - können Sie in den weiteren Feldern (Arbeitgeber, Berufsgruppe, Tarifgruppe) die Daten eines berufstätigen Familienangehörigen (nur Eltern / Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft) angeben. Einige Versicherer berücksichtigen dies und gewähren auch dem Nichtberufstätigen einen Nachlass bzw. die Zuordnung in eine besondere Branchen- oder Tarifgruppe.
Halter des Fahrzeugs
Fahrzeughalter ist derjenige, der im Fahrzeugschein / in der Fahrzeugbescheinigung
Teil I eingetragen ist.
In der Regel ist der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter ein und die gleiche Person.
Obwohl es gesetzlich eigentlich nicht zulässig ist, wird ein abweichender Halter vom Gesetzgeber jedoch
"geduldet".
(Beispiele: ein Ehepartner ist VN, der andere ist Halter oder ein Elternteil ist VN, Kind ist Halter)
Ein abweichender Halter bringt allerdings eher Nachteile mit sich, da die Versicherer in diesen
Fällen manchmal keine Nachlässe gewähren, Zuschläge berechnen oder schlimmstenfalls diese
Kombination überhaupt nicht versichern.
Häufig gewählt
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Postleitzahl des Halters
Geben Sie hier bitte die Postleitzahl des Ortes an, der in den Zulassungspapieren aufgeführt wird.
D.h. die Postleitzahl der Anschrift, auf die das Fahrzeug zugelassen wird.
Bitte beachten Sie:
Ein abweichender Halter, d.h. der Versicherungsnehmer und der Halter sind nicht identisch, kann sich auf die
Höhe der Prämie auswirken.
Postleitzahl Versicherungsnehmer
Geben Sie hier bitte die Postleitzahl vom Wohnort des Versicherungsnehmers an.
Bei einem abweichendem Halter mit abweichender Anschrift, müssen Sie dessen Postleitzahl separat angeben.
Auch kann sich ein abweichender Halter auf die Höhe der Prämie auswirken.
Tipp
Wenn Sie bei dieser Option einen Haken setzen, merkt sich der benutzte Browser alle eingegebenen Merkmale dieser Berechnung. Wenn Sie den Browser dann schließen und erneut öffnen, werden alle Felder mit den Merkmalen der letzten Berechnung erneut ausgefüllt.
Dies funktioniert jedoch nur, wenn der Browsercache nicht zwischendurch gelöscht wurde (z. B. automatisch beim Schließen des Browsers).
Bitte wählen Sie diese Option nicht, wenn Sie sich an einem öffentlichen Computer befinden oder der Computer von mehreren Personen benutzt wird.
Amtliches Kennzeichen
Geben Sie hier bitte das vollständige Kennzeichen des Fahrzeuges ein.
Haben Sie noch kein Kennzeichen, weil es sich um die Anmeldung eines Neufahrzeuges oder eine Ummeldung in ein anderes Zulassungsgebiet handelt, geben Sie hier nur das Ortskennzeichen ein. (z.B. "M" für München, "HH" für Hamburg, "B" für Berlin, usw.).
Einige Regionen unterscheiden zusätzlich noch zwischen Stadt und Land, was sich, je nach Auswahl und Versicherer, auch auf die Höhe der Prämie auswirken kann.
Sollten Sie sich hier nicht sicher sein, fragen Sie bei der Zulassungsstelle noch einmal nach.
Erstzulassung
Bitte geben Sie hier den Tag an, an dem das Fahrzeug das erste Mal zugelassen
wird bzw. wurde. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp. "01.09.2005")
Dieses Datum finden Sie in dem Fahrzeugschein unter Punkt "32" und in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab dem 01.10.2005) unter Punkt "B".
Möchten Sie ein Neufahrzeug zulassen, geben Sie bitte das Datum
an, an dem das Fahrzeug voraussichtlich zugelassen wird.
Der Tag der Erstzulassung ist für viele Versicherer sehr wichtig, da
daraus das Alter des Fahrzeuges ersichtlich wird, was sich auf die Höhe
der Prämie auswirken kann.
Zulassung auf den Fahrzeughalter
Mit dem Kauf-/Erwerbdatum ist der Tag gemeint, an dem das Fahrzeug das
erste Mal auf Sie persönlich zugelassen wird/wurde. (Format: tt.mm.jjjj,
Bsp. "01.09.2005")
Dieses Datum kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie
auswirken.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist sehr wichtig für die Prämienberechnung,
da einige Versicherer regelmäßig ihre Tarife überarbeiten, die sich dann
ab einem bestimmten Datum ändern. Daher kann sich das Datum auf die Höhe
der Prämien auswirken.
Bei Neuwagen ist der Versicherungsbeginn der Tag der Zulassung, bei
Gebrauchtwagen der Tag der Ummeldung beim Straßenverkehrsamt. Wenn Sie
den genauen Beginn noch nicht kennen (z.B. bei einer Neuzulassung), geben
Sie bitte den voraussichtlichen Termin ein.
Hinweis:
Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten,
ohne das Fahrzeug zu wechseln, ist dies meist zum 01.01. des Folgejahres
möglich. Die Tarife zum 01.01. werden voraussichtlich ab Oktober abrufbar
sein.
Beachten Sie auch Ihr Sonderkündigungsrecht, wenn Sie z.B. einen Schaden gemeldet haben oder Ihr derzeitiger Versicherer die Prämie erhöht hat.
Lesen Sie hierzu bitte die Verbraucherinformationen / Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen (AKB) Ihres Versicherers.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist sehr wichtig für die Prämienberechnung,
da einige Versicherer regelmäßig ihre Tarife überarbeiten, die sich dann
ab einem bestimmten Datum ändern. Daher kann sich das Datum auf die Höhe
der Prämien auswirken.
Bei Neuwagen ist der Versicherungsbeginn der Tag der Zulassung, bei
Gebrauchtwagen der Tag der Ummeldung beim Straßenverkehrsamt. Wenn Sie
den genauen Beginn noch nicht kennen (z.B. bei einer Neuzulassung), geben
Sie bitte den voraussichtlichen Termin ein.
Hinweis:
Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten,
ohne das Fahrzeug zu wechseln, ist dies meist zum 01.01. des Folgejahres
möglich. Die Tarife zum 01.01. werden voraussichtlich ab Oktober abrufbar
sein.
Beachten Sie auch Ihr Sonderkündigungsrecht, wenn Sie z.B. einen Schaden gemeldet haben oder Ihr derzeitiger Versicherer die Prämie erhöht hat.
Lesen Sie hierzu bitte die Verbraucherinformationen / Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen (AKB) Ihres Versicherers.
Herstellername
Geben Sie hier bitte den Herstellername des zu versichernden Fahrzeuges an. (Bsp.: Opel, Volkswagen, Renault, Fiat, usw.)
Die 4-stellige Herstellernummer (kurz HSN) finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "Schlüsselnummern zu 2".
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) finden Sie diese unter Punkt “2.1, Code zu (2)".
Häufig gewählt
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Herstellername
Geben Sie hier bitte den Herstellername des zu versichernden Fahrzeuges an. (Bsp.: Opel, Volkswagen, Renault, Fiat, usw.)
Die 4-stellige Herstellernummer (kurz HSN) finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "Schlüsselnummern zu 2".
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) finden Sie diese unter Punkt “2.1, Code zu (2)".
Kraftstoff
Wählen Sie hier bitte die Art des Kraftstoffes aus, auf dem Ihr Fahrzeug fährt.
Neben den konventionellen Kraftstoffen Benzin und Diesel gibt es noch folgende Kraftstoffarten:
- Hybrid - intelligente Kombination zwischen Elektro- und Verbrennungsmotor (z.B. Honda Civic IMA, Toyota Prius)
- Bivalent - Fahrzeug bei dem zwischen zwei Kraftstoffen, i.d.R. Benzin / Gas, gewählt werden kann (z.B. Volvo V 70 Bifuel)
- Gas (monovalent):
- Autogas:
- LPG (Liquefied Petroleum Gas) - Flüssiggas (Butan / Propan)
- Erdgas:
- CNG (Compressed Natural Gas) - komprimiertes Erdgas (ca. 200 Bar) in Gasflaschen
- H(igh)-Gas - Qualität mit hohem spezifischen Heizwert
- L(ow)-Gas - Qualität mit niedrigem spezifischen Heizwert
- LNG (Liquefied Natural Gas) - tiefgekühltes Erdgas (ca. -162 Grad Celsius)
- Elektro - reiner Elektroantrieb, gespeist aus Akkumulatoren (z.B. VW Golf Citystromer – Produktion eingestellt) oder Brennstoffzellen
Leistung in kW
Die Leistung finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "7" und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) unter Punkt "P.2/P.4".
Gesamtgewicht in kg
Das Gesamtgewicht finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "15" und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) unter Punkt "F.1".
Nutzlast in Kilogramm
Die Nutzlast errechnen Sie, wenn Sie vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges das Leergewicht abziehen. Sie finden das Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Punkt G und im Fahrzeugschein unter dem Punkt 14
Schlingerdämpfung
Besitz das zu versichernde Fahrzeug eine Schlingerdämpfung?
Gefahrgut
Geben Sie hier bitte an, ob und wenn ja, welche Gefahrgüter mit dem zu versichernden Fahrzeug befördert werden.
Einzugsgebiet
In welchem Einzugsgebiet wird mit dem zu versichernden Fahrzeug gefahren?
Aufbauart
Die Aufbauart finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "1" und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) unter Punkt "5".
Neuwert des Fahrzeuges
Geben Sie hier bitte möglichst genau den Neuwert (inkl. Sonderausstattung) Ihres Fahrzeuges an, d.h. was es fabrikneu gekostet hat.
Wenn Sie den Neuwert nicht genau abschätzen können, können Sie ihn z.B. bei Ihrem Kfz-Fachhändler erfragen.
Nach der Eingabe eines Wertes wird Ihnen als kleine Hilfestellung in farbiger Schrift die Spanne des Neuwertes aus der Schwacke-Liste angezeigt.
Kaufpreis
Geben Sie hier bitte den Kaufpreis des Fahrzeug ein.
Mehrwert der Sonderausstattung
Geben Sie hier bitte - falls vorhanden - den aktuellen Wert der Sonderausstattung(en) in EUR an.
Je nach Versicherer ist das Zubehör/die Sonderausstattung bis zu einer bestimmten Grenze (zwischen 1 000 EUR und unbegrenzt) beitragsfrei mitversichert. Ab dieser Grenze wird Versicherungsschutz nur gegen Zuschlag geboten.
Die Summen sowie die Liste der versicherten Teile können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, direkt bei den Gesellschaften nachzufragen, was alles versichert ist und was nicht.
Mehrwert der Sonderausstattung
Geben Sie hier bitte - falls vorhanden - den aktuellen Wert der Sonderausstattung(en) in EUR an.
Je nach Versicherer ist das Zubehör/die Sonderausstattung bis zu einer bestimmten Grenze (zwischen 1 000 EUR und unbegrenzt) beitragsfrei mitversichert. Ab dieser Grenze wird Versicherungsschutz nur gegen Zuschlag geboten.
Die Summen sowie die Liste der versicherten Teile können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, direkt bei den Gesellschaften nachzufragen, was alles versichert ist und was nicht.
Fahrleistung pro Jahr
Wieviel Kilometer fahren Sie in etwa pro Jahr mit Ihrem Fahrzeug?
Runden Sie Ihre Angaben auf volle 1000 km auf (Bsp.: 7000 km - anstatt 6370 km).
Die Höhe der Fahrleistung kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Erhalten Sie von einem Versicherer aufgrund der von Ihnen angegebenen Fahrleistung einen Nachlass, sind Sie dazu verpflichtet Änderungen der Kilometerangabe nachzureichen, damit die Prämie entsprechend angepasst wird.
Klicken Sie hier, um eine Berechnungshilfe aufzurufen.
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Kilometerstand
Geben Sie hier bitte - soweit bekannt - den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeuges an.
Fahrgebiet
Bitte beachten Sie, dass die Auswahl „Nein“ nicht automatisch bedeutet, dass die Fahrzeugnutzung außerhalb der genannten Länder versichert ist.
Maßgeblich für den tatsächlichen Versicherungsschutz ist der Geltungsbereich, welcher in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des gewählten Versicherers ausgewiesen wird.
Zusätzliches Fahrgebiet
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Finanzierung
Wie wurde der Kauf des zu versichernden Fahrzeugs finanziert?
Eine Angabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Finanzierung
Wie wurde der Kauf des zu versichernden Fahrzeugs finanziert?
Eine Angabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Fahrzeugnutzung
Bei der Fahrzeugnutzung wird zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung unterschieden.
Diese Angabe ist sehr wichtig, da viele Versicherer für gewerbliche Nutzer spezielle Tarife anwenden und hat somit Einfluss auf die Höhe der Prämie.
Hinweis:
Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück gelten als private Nutzung.
Fahrtzweck
Der Fahrtzweck ist besonders bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeuges wichtig, da hieraus das Risiko bestimmt wird.
So werden z.B. risikoarme Arten von einigen Versicherern rabattiert, wodurch sich der Fahrtzweck auf die Höhe der Prämie auswirken kann.
Als Betriebsausgabe anerkannt
Bitte geben Sie hier an, ob das zu versichernde Fahrzeug als Betriebsausgabe anerkannt ist.
Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Personen und Firmen, die mit umsatzsteuerpflichtigen Waren handeln oder diese herstellen oder umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen anbieten, sind zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Häufig gewählt
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Abstellplatz
Wo wird das Fahrzeug regelmäßig nachts abgestellt?
Je nach Abstellplatz, kann es sein, dass Sie noch die Felder "abgeschlossen", "überdacht" und "öffentlich" ausfüllen müssen.
Wird Ihnen, aufgrund des Abstellplatzes, vom Versicherer ein Nachlass gewährt, sind Sie verpflichtet sich an diese Vereinbarung zu halten und eine Veränderung dem Versicherer umgehend mitzuteilen.
Häufig gewählt
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Winterdienst
Geben Sie hier bitte an, ob Ihr Fahrzeug im Winterräumdienst benutzt wird (z. B. Winterdienst für die Stadt).
Anrede des Versicherungsnehmers
Geben Sie hier bitte die Anrede des Versicherungsnehmers ein.
Anrede des Versicherungsnehmers
Geben Sie hier bitte die Anrede des Versicherungsnehmers ein.
Geburtsdatum
In diesem Feld geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum im Format "tt.mm.jjjj" (Bsp.: 24.05.1964) ein.
Familienstand des Versicherungsnehmers
Geben Sie hier bitte den Familienstand des Versicherungsnehmers ein.
Häufig gewählt
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Nationalität des Versicherungsnehmers
Geben Sie hier bitte die Nationalität des Versicherungsnehmers ein.
Führerscheindatum
Geben Sie bitte hier ein, wann Sie den Führerschein für diese Fahrzeugklasse erworben haben. Diese Eingabe ist wichtig für die Herleitung einer Schadenfreiheitsklasse und damit für die Beitragsberechnung.
Eingabe bitte im Format "TT.MM.JJJJ"
Führerscheinherkunft des Versicherungsnehmers
Geben Sie hier bitte an, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Führerschein erworben hat.
Wohneigentum / Geschäftsgebäude
Sind Sie Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses, einer selbstbewohnten Wohnung oder eines selbstgenutzten Geschäftsgebäudes, dann wählen Sie bitte aus der aufgeführten Liste den zutreffenden Eintrag aus.
Wird Ihr Haus nicht aufgeführt, wählen Sie bitte "andere" aus.
Wohneigentum kann - je nach Versicherer - Einfluss auf die Höhe der Prämie haben.
Häufig gewählt
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Wohneigentum ist versichert bei? Wohngebäudeversicherer?
Wählen Sie bitte aus der Liste den Versicherer aus, bei dem Sie Ihr selbstbewohntes Wohneigentum versichert haben.
Falls Ihr Wohngebäudeversicherer nicht mit aufgeführt wird, wählen Sie bitte "andere" aus.
Eine Wohngebäudeversicherung kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Häufig gewählt
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Branche der Firma des Arbeitgebers
Eine Angabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Wird die auf Ihre Firma zutreffende Branche in der Liste nicht aufgeführt, wählen Sie bitte "andere".
Häufig gewählt
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Firma / Arbeitgeber des VN
Eine Angabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Wählen Sie hier bitte aus der Liste die Firma/Institution aus, bei der Sie beschäftigt sind.
Falls Ihr Arbeitgeber hier nicht gelistet ist, wählen Sie "andere" aus.
Betiebsgröße
Eine Angabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Trifft keine der hier aufgeführten Arbeitsweisen auf Sie zu, wählen Sie bitte "unbekannt" aus.
Branchencode / WZ-Code
Bei dem Branchen- oder WZ-Code, handelt es sich um eine Klassifikation der Wirtschaftszweige / Branchen.
Für diese Klassifizierung werden die Unternehmen in verschiedene Gruppen zusammengefasst, wie z.B. in Gruppen, in denen Unternehmen ähnliche Produkte herstellen oder gleiche Herstellungsverfahren anwenden.
Branchencode ermitteln
Durch einen Klick auf die
können Sie in einen Popup-Fenster den Code der gewünschten Branche ermitteln.
Können Sie die Branche nicht finden, können Sie auch nach dem Wort Sonstige suchen und dann die passende Branche auswählen.
Beziehen sich die Angaben auf Familienangehörige?
Sind Sie z.B. Auszubildende(r), Schüler(in), Student(in), Wehrpflichtige(r), Hausfrau/-mann, arbeitslos oder Rentner(in), können Sie aufgrund des Arbeitsstatus und der Tarifgruppe eines Familienangehörigen, der mit in der häuslichen Gemeinschaft (h.G.) lebt, bei einigen Gesellschaften eine günstigere Prämie erhalten.
Bitte beachten Sie!
Diese Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Machen Sie hier falsche Angaben, kann das zu Strafen und Nachzahlungen führen.
Fahrerkreis
Die Angaben zum Fahrerkreis und die Art des Fahrerkreises wirken sich bei den meisten Versicherern auf die Höhe der Prämie aus.
Ausschließlich Versicherungsnehmer
- Sie, als Versicherungsnehmer, fahren als einziger mit dem Fahrzeug.
festgelegter Fahrerkreis
- Hier legen Sie exakt fest, welche Fahrer mit Ihrem Fahrzeug fahren.
bekannter Fahrerkreis mit Altersangaben
- Hier geben Sie das Geburtsdatum der
nicht namentlich genannten Fahrer an. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp.
06.08.1987
)
beliebiger Fahrerkreis
- Bei beliebiger Fahrerkreis werden keine weiteren Angaben verlangt. Der Fahrerkreis ist hier unbekannt.
Hauptnutzer
Bitte geben Sie hier an, welcher Fahrer das Fahrzeug überwiegend fährt.
Bekannter Fahrerkreis mit Altersangaben
Wählen Sie bitte aus, wer mit dem Fahrzeug fährt und geben das Geburtsdatum der nicht namentlich genannten Fahrer an. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp. "06.08.1987")
Bekannter Fahrerkreis mit Altersangaben
Wählen Sie bitte aus, wer mit dem Fahrzeug fährt und geben das Geburtsdatum der nicht namentlich genannten Fahrer an. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp. "06.08.1987")
Nutzung durch VN
Geben Sie hier bitte an, ob der Versicherungsnehmer ebenfalls mit dem Fahrzeug fährt.
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Nutzer sind Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Besitzen alle Nutzer einen gültigen EU-Führerschein?
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Sind alle Nutzer seit mind. 10 Jahren in der BRD wohnhaft?
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Deckungssumme - Haftpflicht
Für die Leistung des Versicherers bei Haftpflicht-Schäden, bilden die vereinbarten Versicherungssummen (Deckungssummen) die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis.
Sie haben hier folgende Auswahlmöglichkeit:
- Höchstdeckung
Für die Berechnung werden alle Tarife berücksichtigt, unabhängig, welche Deckungsvariante in den Tarifen angeboten werden.
- 100 Mio. pauschal
Es werden ausschließlich nur die Tarife bei der Berechnung berücksichtigt, die die Deckungssumme 100 Mio. pauschal anbieten.
- 50 Mio. pauschal
Für die Berechnung werden ausschließlich nur die Tarife berücksichtigt, die die Deckungssumme 50 Mio. pauschal anbieten.
- gesetzlich
Es werden ausschließlich nur die Tarife bei der Berechnung berücksichtigt, die die Deckungssumme gesetzlich anbieten.
In der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung stehen derzeit folgende Deckungsvarianten zur Auswahl:
Deckungssumme: gesetzlich
Bei der gesetzlichen Deckungssumme leistet der Versicherer für
- Vermögensschäden - begrenzte Haftung bis 50.000 EUR
- Sachschäden - begrenzte Haftung bis 1,3 Mio. EUR
- Personenschäden - begrenzte Haftung bis 7,5 Mio. EUR je Schadenfall
Deckungssumme: 50 Mio. pauschal / 100 Mio. pauschal
Bei den Deckungssummen von 50 Mio. / 100 Mio. EUR leistet der Versicherer für
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden Haftung bis höchstens 50 Mio. / 100 Mio. EUR mit Begrenzung bei Personenschäden zwischen 8 und 15 Mio. EUR pro geschädigter Person - je nach Versicherer.
Deckungssummen im Ausland
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land des Geltungsbereiches gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen, wenn diese zu gewähren sind.
Für den Fall, dass Sie Urlaub im EG-Ausland bzw. Mittelmeerraum machen und sich dort einen Mietwagen ausleihen, empfehlen wir den Abschluss der sogenannten Mallorca-Police, die, insbesondere für Personenschäden, wesentlich mehr Sicherheit bietet.
Kaskoversicherung
Die Fahrzeugversicherung,
auch Kaskoversicherung genannt,
ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten und kann
zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden.
Man unterscheidet in der Fahrzeugversicherung zwischen
Die Kaskoversicherung
ersetzt Sachschäden, die durch Beschädigung oder Zerstörung entstanden
sind, aber auch den Diebstahl des eigenen Fahrzeuges.
Da nicht alle Fahrzeug-
und Zubehörteile automatisch mitversichert sind und bestimmte Teile nur
gegen einen Beitragszuschlag versichert werden, empfiehlt es sich hier
bei der Versicherungsgesellschaft genauer nachzufragen.
Bitte beachten!
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung
ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine
Pflichtversicherung. So kann es vorkommen, dass der
Versicherer eine Kaskoversicherung für ein altes, hochpreisiges und/oder
risikoträchtiges Fahrzeug ablehnen.
Selbstbeteiligung
Sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung kann eine
Selbstbeteiligung vereinbart werden. D.h., dass Sie, als Versicherungsnehmer,
im Schadenfall einen vorher festgelegten Teil der Kosten selbst übernehmen.
Tipp
Eine Selbstbeteiligung
senkt den Versicherungsbeitrag.
Bei Reparaturkosten,
die nur knapp über der Selbstbeteiligungssumme liegen, lohnt es sich,
unter Umständen, den Vollkaskoschaden aus eigener Tasche zu zahlen. Dadurch
verhindern Sie, dass Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse in
der Vollkaskoversicherung eingestuft werden.
Geltungsbereich
Die Kaskoversicherung gilt im Inland, in allen europäischen Ländern
und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages
über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. die kanarischen
Inseln oder die Azoren.
Eine Erweiterung des Geltungsbereiches muss schriftlich im Versicherungsvertrag
vereinbart werden!
Hinweis!
Der Versicherer kann
im Vertrag den Geltungsbereich aber auch einschränken. Einige Versicherer
schließen z.B. das Diebstahlrisiko für osteuropäische Länder aus. Prüfen
Sie den Vertrag genau!
Selbstbeteiligung (Vollkasko/Teilkasko)
Wählen Sie hier bitte die Höhe der Selbstbeteiligung (Angabe in EUR) aus, die Sie, im Falle eines gemeldeten Schadens, selber tragen möchten. Die Selbstbeteiligungsbeträge liegen in der Regel zwischen 0 und 1 000 EUR.
Die Höhe der Selbstbeteiligung kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Da die Vollkaskoversicherung die Teilkasko mit beinhaltet, müssen Sie für beide Kaskoversicherung die Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung auswählen.
Bitte beachten!
Bei der Vollkaskoversicherung ist die Selbstbeteiligung der Teilkasko immer kleiner, höchstens gleich der Selbstbeteiligung der Vollkasko.
Selbstbeteiligung (Vollkasko/Teilkasko)
Wählen Sie hier bitte die Höhe der Selbstbeteiligung (Angabe in EUR) aus, die Sie, im Falle eines gemeldeten Schadens, selber tragen möchten. Die Selbstbeteiligungsbeträge liegen in der Regel zwischen 0 und 1 000 EUR.
Die Höhe der Selbstbeteiligung kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Da die Vollkaskoversicherung die Teilkasko mit beinhaltet, müssen Sie für beide Kaskoversicherung die Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung auswählen.
Bitte beachten!
Bei der Vollkaskoversicherung ist die Selbstbeteiligung der Teilkasko immer kleiner, höchstens gleich der Selbstbeteiligung der Vollkasko.
Häufig gewählte Werte zu den Kaskovarianten
In diesen Bereich sehen Sie die am häufigsten für das Alter Ihres Fahrzeugs ausgewählte Kaskovarianten.
Abkürzungen:
- SB = Selbstbehalt
- VK = Vollkasko
- TK = Teilkasko
Zahlungsweise
Versicherungsbeiträge werden generell im Voraus bezahlt.
Die Zahlungsweise wirkt sich auf die Höhe der Prämie insgesamt aus.
Zahlungsweise
Versicherungsbeiträge werden generell im Voraus bezahlt.
Die Zahlungsweise wirkt sich auf die Höhe der Prämie insgesamt aus.
Zahlungsweise
Versicherungsbeiträge werden generell im Voraus bezahlt.
Die Zahlungsweise wirkt sich auf die Höhe der Prämie insgesamt aus.
Zahlungsart
Geben Sie hier bitte an, wie Sie den Kfz-Versicherungsbeitrag begleichen möchten.
Die Zahlungsart "Bankeinzug" kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken, da viele Versicherungsgesellschaften auf diese Zahlungsart einen Nachlass gewähren.
Häufig gewählt
Keine Hilfe vorhanden
Versicherungsvergleich für
Keine Hilfe vorhanden
Einstufung in die SF-Klassen
Es stehen Ihnen drei Verfahren der Einstufung der SF-Klassen zur Verfügung.
- Automatisch - optimale Einstufung automatisch ermitteln
Bei diesem Verfahren geben Sie keine SF-Klasse für das Zweitfahrzeug an, da das Programm automatisch, anhand von Ihren Angaben zum Erstfahrzeug und den Vorgaben der Versicherer, die bestmögliche SF-Einstufung vornimmt.
- Manuell mit Korrektur - SF-Klassen angeben und automatisch korrigieren
Hier können Sie die gewünschte(n) SF-Klasse(n) für das Zweitfahrzeug zwar selber eingeben, sollte diese jedoch von dem einen oder anderen Versicherer nicht angeboten werden, so wird bei der Berechnung automatisch in die bestmögliche(n) SF-Klasse(n) eingestuft, die anhand der Angaben zum Erstfahrzeug und den Vorgaben der Versicherer ermittelt wurden.
- Manuell - SF-Klassen selbst eingeben
Wählen Sie dieses Verfahren, geben Sie nur die SF-Klasse(n) an, in die das Zweitfahrzeug eingestuft werden soll. Sie machen hier keine weiteren Angaben zum Erstfahrzeug, weshalb auch keine Prüfung durchgeführt wird, ob der Versicherer die Einstufung in die hier eingegebene SF-Klasse auch vornimmt.
Einstufung in die SF-Klassen
Es stehen Ihnen drei Verfahren der Einstufung der SF-Klassen zur Verfügung.
- Automatisch - optimale Einstufung automatisch ermitteln
Bei diesem Verfahren geben Sie keine SF-Klasse für das Zweitfahrzeug an, da das Programm automatisch, anhand von Ihren Angaben zum Erstfahrzeug und den Vorgaben der Versicherer, die bestmögliche SF-Einstufung vornimmt.
- Manuell mit Korrektur - SF-Klassen angeben und automatisch korrigieren
Hier können Sie die gewünschte(n) SF-Klasse(n) für das Zweitfahrzeug zwar selber eingeben, sollte diese jedoch von dem einen oder anderen Versicherer nicht angeboten werden, so wird bei der Berechnung automatisch in die bestmögliche(n) SF-Klasse(n) eingestuft, die anhand der Angaben zum Erstfahrzeug und den Vorgaben der Versicherer ermittelt wurden.
- Manuell - SF-Klassen selbst eingeben
Wählen Sie dieses Verfahren, geben Sie nur die SF-Klasse(n) an, in die das Zweitfahrzeug eingestuft werden soll. Sie machen hier keine weiteren Angaben zum Erstfahrzeug, weshalb auch keine Prüfung durchgeführt wird, ob der Versicherer die Einstufung in die hier eingegebene SF-Klasse auch vornimmt.
Rabatttausch
Es wird ein zusätzliches Fahrzeug erworben, welches die SF-Einstufung des ersten Fahrzeuges übernimmt. Das erste Fahrzeug, welches die SF-Klasse abgibt, muss danach mit einer Erst- oder Zweitwagenberechnung separat berechnet werden.
Achtung! Informieren Sie sich bitte vor der Antragsstellung beim Versicherer, ob ein Rabatttausch möglich ist.
Abweichender SF-Berechtigter
Je nach Versicherer besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer den SF-Rabatt einer anderen Person nutzt. Hierbei findet keine Übertragung des SF-Rabattes statt. Der SF-Berechtigte "verleiht" in diesem Fall seinen selbst erworbenen SF-Rabatt.
Hinweis:
Klären Sie bitte mit dem Versicherer ab, was bei einem "abweichenden SF-Berechtigten" zu beachten ist. Des Weiteren kann sich ein abweichender SF-Berechtigter, je nach Versicherer, auf die Höhe der Prämie auswirken.
Vorversicherung
Wählen Sie hier bitte die Versicherungsgesellschaft aus, bei der das Fahrzeug momentan versichert ist oder versichert war, falls das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Bei einem Versichererwechsel ist für die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts die Vorversicherungszeit maßgeblich. Der neue Versicherer ist berechtigt, beim Vorversicherer zu Ihrem Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis dieser Anfrage zu speichern.
Häufig gewählt
Keine Hilfe vorhanden
Versicherungsdauer
Wählen Sie hier bitte aus, seit wie vielen Jahren das Versicherungsverhältnis besteht oder, bei einer vorübergehenden Abmeldung, bestand.
Häufig gewählt
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Vom Vorversicherer gekündigt?
Wurde das Vertragsverhältnis, z.B. wegen schlechtem Schadenverlauf oder aus sonstigen Gründen, vom Vorversicherer gekündigt oder nach gegenseitiger Vereinbarung aufgehoben?
Ein "Ja" in diesem Eingabefeld, kann dazu führen, dass einige Versicherer in der Prämienübersicht nicht mehr angezeigt werden.
Wie oft wurde der Versicherer bisher gewechselt?
Geben Sie hier bitte an, wie oft in den letzten drei Jahren der Versicherer/Tarif gewechselt wurde.
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Weiterer Pkw ist versichert bei:
Haben Sie, außer dem zu versichernden Fahrzeug, noch ein weiteres Fahrzeug angemeldet, so geben Sie hier bitte an, bei welchem Versicherer dieses versichert ist.
Je nach Versicherer werden Ihnen z.B. Prämienvorteile für einen Zweitwagen gewährt, wenn das Erstfahrzeug beim gleichen oder einem mit dem Versicherer verbundenen Unternehmen versichert ist.
WKZ/Fahrzeugart und Versicherer des Erstfahrzeuges
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich bei dem Erstfahrzeug und bei wem ist dieses versichert?
Weiterer Pkw ist versichert bei:
Haben Sie, außer dem zu versichernden Fahrzeug, noch ein weiteres Fahrzeug angemeldet, so geben Sie hier bitte an, bei welchem Versicherer dieses versichert ist.
Je nach Versicherer werden Ihnen z.B. Prämienvorteile für einen Zweitwagen gewährt, wenn das Erstfahrzeug beim gleichen oder einem mit dem Versicherer verbundenen Unternehmen versichert ist.
Erstfahrzeug ist zugelassen auf?
Hier geben Sie an, wer der Halter des Erstfahrzeuges ist, d.h. auf wen das Erstfahrzeug zugelassen ist.
Erstfahrzeug ist zugelassen auf?
Hier geben Sie an, wer der Halter des Erstfahrzeuges ist, d.h. auf wen das Erstfahrzeug zugelassen ist.
Angaben zur Haftpflichtversicherung des Erstfahrzeuges
In welche SF-Klasse ist das Erstfahrzeug eingestuft und wie viele Vorschäden im letzten Tarifjahr wurden für dieses Fahrzeug dem Versicherer zur Regulierung gemeldet?
Angaben zur Haftpflichtversicherung des Erstfahrzeuges
In welche SF-Klasse ist das Erstfahrzeug eingestuft und wie viele Vorschäden im letzten Tarifjahr wurden für dieses Fahrzeug dem Versicherer zur Regulierung gemeldet?
SF-Sondereinstufungen
Bitte wählen Sie die gewünschte Option aus.
- Zweitfahrzeug
Die Zweitwagenregelung kann in der Regel von Lebens- oder Ehepartner und Kindern in Anspruch genommen werden.
Für die Zweitwagenregelung ist es notwendig, dass auf den Halter schon ein Fahrzeug (Erstfahrzeug) zugelassen ist, das mindestens einen Schadenfreiheitsrabatt von SF 1/2 besitzt (die Mindest-SF-Klasse ist versichererabhängig).
- Regelungen für Anfänger/Erstvertrag
Diesen Punkt wählen Sie aus, wenn noch andere Regelungen in Anspruch genommen werden können, wie z.B. die Führerschein- oder Anfängerregelung oder der Versicherungsnehmer einen Mopedführerschein besitzt und ein Moped angemeldet hat.
Erstfahrzeug ist zugelassen auf?
Hier geben Sie an, wer der Halter des Erstfahrzeuges ist, d.h. auf wen das Erstfahrzeug zugelassen ist.
Erstfahrzeug versichert für?
Hier geben Sie an, wer der Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges ist, d.h. für wen das Erstfahrzeug versichert wurde.
Geburtstagsdatum des Versicherungsnehmers des Erstfahrzeugs
Da auch das Alter des Versicherungsnehmers des Erstfahrzeuges bei der Prämienfindung eine große Rolle spielt, müssen Sie dessen Geburtsdatum mit angeben.
Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges um eine juristische Person?
Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges um eine Firma, d.h. um eine juristische Person, so geben Sie das hier an.
Diese Option erscheint, wenn Sie bei "Das Erstfahrzeug ist versichert für:" "andere" ausgewählt haben.
Beziehung vom Versicherungsnehmer zum Halter
Kann das Programm den Versicherungsnehmer und den Halter des Erstfahrzeuges nicht eindeutig identifizieren, werden Sie nach der Beziehung der Beiden zueinander gefragt.
WKZ/Fahrzeugart und Versicherer des Erstfahrzeuges
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich bei dem Erstfahrzeug und bei wem ist dieses versichert?
WKZ/Fahrzeugart und Versicherer des Erstfahrzeuges
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich bei dem Erstfahrzeug und bei wem ist dieses versichert?
Angaben zur Haftpflichtversicherung des Erstfahrzeuges
In welche SF-Klasse ist das Erstfahrzeug eingestuft und wie viele Vorschäden im letzten Tarifjahr wurden für dieses Fahrzeug dem Versicherer zur Regulierung gemeldet?
Angaben zur Vollkaskoversicherung des Erstfahrzeuges
In welche SF-Klasse ist das Erstfahrzeug eingestuft und wie viele Vorschäden im letzten Tarifjahr wurden für dieses Fahrzeug dem Versicherer zur Regulierung gemeldet?
Wäre der VN bereit, mit dem Erst-FZ zum Versicherer des zu versichernden FZ zu wechseln?
Keine Hilfe vorhanden
Angaben zur Nutzung und zum Fahrerkreis
Wie wird das Erstfahrzeug genutzt und wer fährt mit diesem? Geben Sie bitte auch das Geburtsdatum des jüngsten Fahrer an.
Angaben zur Nutzung und zum Fahrerkreis
Wie wird das Erstfahrzeug genutzt und wer fährt mit diesem? Geben Sie bitte auch das Geburtsdatum des jüngsten Fahrer an.
Angaben zur Nutzung und zum Fahrerkreis
Wie wird das Erstfahrzeug genutzt und wer fährt mit diesem? Geben Sie bitte auch das Geburtsdatum des jüngsten Fahrer an.
Moped-Vorversicherung / Moped-Führerschein
Besitzt der Versicherungsnehmer eine Moped-Vorversicherung und/oder einen Moped-Führerschein?
Wenn ja, dann kann es - je nach Versicherer - dazu führen, dass das Fahrzeug günstiger eingestuft wird.
Moped-Vorversicherung / Moped-Führerschein
Besitzt der Versicherungsnehmer eine Moped-Vorversicherung und/oder einen Moped-Führerschein?
Wenn ja, dann kann es - je nach Versicherer - dazu führen, dass das Fahrzeug günstiger eingestuft wird.
Moped-Vorversicherung / Moped-Führerschein
Besitzt der Versicherungsnehmer eine Moped-Vorversicherung und/oder einen Moped-Führerschein?
Wenn ja, dann kann es - je nach Versicherer - dazu führen, dass das Fahrzeug günstiger eingestuft wird.
Moped-Vorversicherung / Moped-Führerschein
Besitzt der Versicherungsnehmer eine Moped-Vorversicherung und/oder einen Moped-Führerschein?
Wenn ja, dann kann es - je nach Versicherer - dazu führen, dass das Fahrzeug günstiger eingestuft wird.
SF-Klasse
Bitte geben Sie hier die jeweils passende SF-Klasse an.
Manuelle SF-Klasse
Bei der manuellen Auswahl, geben Sie bitte die SF-Klasse zum gewünschten Versicherungsbeginn an.
Automatik
Bei der automatischen Einstufung, geben Sie bitte die aktuell vorhandene SF-Klasse an. Die SF-Klasse wird Anhand Ihrer Eingaben für die Berechnung automatisch ermittelt.
Weiter- / Rückstufungen bei unterjähriger Hauptfälligkeit sind nicht möglich. Die Automatik für den reinen Versicherer- / Tarifwechsel ist nur zum Versicherungsbeginn 01.01. möglich.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Haftpflichtversicherung
Unfallfreies Fahren zahlt sich in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung für Sie aus. D.h., je länger Sie schadenfrei fahren, desto weniger bezahlen Sie an Ihre Versicherung, da Sie jedes Jahr in eine günstigere, sprich nächst höhere, Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.
Wollen Sie zum 1. Januar des nächsten Jahres wechseln und sind in dem aktuellen Jahr schadenfrei gefahren sind, geben Sie bitte die SF-Klasse an, in der Sie nächstes Jahr fahren werden. Beispiel: In Ihre aktuelle Kfz-Versicherungsbeitragsrechnung ist die SF-Klasse 6 vermerkt, dann werden Sie im nächsten Jahr in die SF-Klasse 7 eingestuft.
Bei einem Vertragsbeginn im aktuellen Jahr, geben Sie bitte die derzeitig gültige SF-Klasse an.
Berücksichtigen Sie bitte, dass Sie, wenn Sie im aktuellen Jahr einen Haftpflichtschaden gemeldet haben, in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft werden.
Sie finden Ihre SF-Klasse in der letzten Kfz-Versicherungsbeitragsrechnung.
Schadenklasse
Neben der Schadenfreiheitsklasse gibt es noch die Schadenklasse, für die, im Gegensatz zu der Schadenfreiheitsklasse, ein Zuschlag von den Versicherern erhoben wird.
Wenn Sie in der Schadenfreiheitsklasse nicht mehr zurückgestuft werden können, weil Sie in einem Jahr mehrere Schäden gemeldet haben, werden Sie in eine Schadenklasse eingestuft.
Im einzelnen gibt es folgende Schadenklassen
Achtung: Wenn die SF-Klasse aufgrund der Nutzung eines Rabattschutzes besser ausfällt als sie nach der tatsächlichen Anzahl der schadenfreien Jahre eigentlich sein müsste, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, welche SF-Klasse er beim Versicherungswechsel dem neuen Versicherer mitteilt. Die Vorteile (Sondereinstufung) aus einem Rabattschutz werden beim Wechsel des Versicherers nicht automatisch mitgenommen. Es hängt von der Kulanz des neuen Versicherers ab, ob er die Sondereinstufung des Vorversicherers aufgrund des Rabattschutzes übernimmt.
Gewünschte SF-Klasse
Bitte wählen Sie hier die SF-Klasse aus, die zum gewünschten Versicherungsbeginn gültig ist.
Achtung: Wenn die SF-Klasse aufgrund der Nutzung eines Rabattschutzes besser ausfällt als sie nach der tatsächlichen Anzahl der schadenfreien Jahre eigentlich sein müsste, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, welche SF-Klasse er beim Versicherungswechsel dem neuen Versicherer mitteilt. Die Vorteile (Sondereinstufung) aus einem Rabattschutz werden beim Wechsel des Versicherers nicht automatisch mitgenommen. Es hängt von der Kulanz des neuen Versicherers ab, ob er die Sondereinstufung des Vorversicherers aufgrund des Rabattschutzes übernimmt.
Gewünschte SF-Klasse
Bitte wählen Sie hier die SF-Klasse aus, die zum gewünschten Versicherungsbeginn gültig ist.
Achtung: Wenn die SF-Klasse aufgrund der Nutzung eines Rabattschutzes besser ausfällt als sie nach der tatsächlichen Anzahl der schadenfreien Jahre eigentlich sein müsste, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, welche SF-Klasse er beim Versicherungswechsel dem neuen Versicherer mitteilt. Die Vorteile (Sondereinstufung) aus einem Rabattschutz werden beim Wechsel des Versicherers nicht automatisch mitgenommen. Es hängt von der Kulanz des neuen Versicherers ab, ob er die Sondereinstufung des Vorversicherers aufgrund des Rabattschutzes übernimmt.
Rabattschutz im Vorvertrag
Geben Sie hier bitte an ob und wenn ja in welcher Sparte ein Rabattschutz im Vorvertrag vorhanden ist.
Hinweis!
Je nach Versicherer kann diese Eingabe, zusammen mit einem Schaden im Vorvertrag, dafür sorgen, dass die SF-Klasse nicht zurückgestuft wird. In der Regel kann dies nur beachtet werden, wenn der neue Versicherer auch der Vorversicherer ist.
Häufig gewählt
Keine Hilfe vorhanden
Sondereinstufung
Bitte geben Sie hier an, ob die SF-Klasse beim Vorversicherer eine Sondereinstufung ist.
Dies wird nur bei einigen wenigen Gesellschaften bei der Verarbeitung berücksichtigt.
Über dieses Feld kann den genannten Versicherern nur mitgeteilt werden, dass es eine Sondereinstufung gibt. Es bedeutet nicht, dass die Sondereinstufung übernommen wird.
Auch weitere Versicherer übernehmen gegebenenfalls Sondereinstufungen. Dies muss in der Regel direkt mit dem jeweiligen Versicherer abgesprochen werden.