Fahrzeugart
Geben Sie hier bitte ein um welche Fahrzeugart es sich handelt.
Herstellername
Geben Sie hier bitte den Herstellername des zu versichernden Fahrzeuges an. (Bsp.: Opel, Volkswagen, Renault, Fiat, usw.)
Die 4-stellige Herstellernummer (kurz HSN) finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "Schlüsselnummern zu 2".
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) finden Sie diese unter Punkt “2.1, Code zu (2)".
Herstellername
Geben Sie hier bitte den Herstellername des zu versichernden Fahrzeuges an. (Bsp.: Opel, Volkswagen, Renault, Fiat, usw.)
Die 4-stellige Herstellernummer (kurz HSN) finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "Schlüsselnummern zu 2".
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) finden Sie diese unter Punkt “2.1, Code zu (2)".
Kraftstoff
Wählen Sie hier bitte die Art des Kraftstoffes aus, auf dem Ihr Fahrzeug fährt.
Neben den konventionellen Kraftstoffen Benzin und Diesel gibt es noch folgende Kraftstoffarten:
- Hybrid - intelligente Kombination zwischen Elektro- und Verbrennungsmotor (z.B. Honda Civic IMA, Toyota Prius)
- Bivalent - Fahrzeug bei dem zwischen zwei Kraftstoffen, i.d.R. Benzin / Gas, gewählt werden kann (z.B. Volvo V 70 Bifuel)
- Gas (monovalent):
- Autogas:
- LPG (Liquefied Petroleum Gas) - Flüssiggas (Butan / Propan)
- Erdgas:
- CNG (Compressed Natural Gas) - komprimiertes Erdgas (ca. 200 Bar) in Gasflaschen
- H(igh)-Gas - Qualität mit hohem spezifischen Heizwert
- L(ow)-Gas - Qualität mit niedrigem spezifischen Heizwert
- LNG (Liquefied Natural Gas) - tiefgekühltes Erdgas (ca. -162 Grad Celsius)
- Elektro - reiner Elektroantrieb, gespeist aus Akkumulatoren (z.B. VW Golf Citystromer – Produktion eingestellt) oder Brennstoffzellen
Neuwert des Fahrzeuges
Geben Sie hier bitte möglichst genau den Neuwert (inkl. Sonderausstattung) Ihres Fahrzeuges an, d.h. was es fabrikneu gekostet hat.
Wenn Sie den Neuwert nicht genau abschätzen können, können Sie ihn z.B. bei Ihrem Kfz-Fachhändler erfragen.
Nach der Eingabe eines Wertes wird Ihnen als kleine Hilfestellung in farbiger Schrift die Spanne des Neuwertes aus der Schwacke-Liste angezeigt.
Kaufpreis
Geben Sie hier bitte den Kaufpreis des Fahrzeug ein.
Mehrwert der Sonderausstattung
Geben Sie hier bitte - falls vorhanden - den aktuellen Wert der Sonderausstattung(en) in EUR an.
Je nach Versicherer ist das Zubehör/die Sonderausstattung bis zu einer bestimmten Grenze (zwischen 1 000 EUR und unbegrenzt) beitragsfrei mitversichert. Ab dieser Grenze wird Versicherungsschutz nur gegen Zuschlag geboten.
Die Summen sowie die Liste der versicherten Teile können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, direkt bei den Gesellschaften nachzufragen, was alles versichert ist und was nicht.
Mehrwert der Sonderausstattung
Geben Sie hier bitte - falls vorhanden - den aktuellen Wert der Sonderausstattung(en) in EUR an.
Je nach Versicherer ist das Zubehör/die Sonderausstattung bis zu einer bestimmten Grenze (zwischen 1 000 EUR und unbegrenzt) beitragsfrei mitversichert. Ab dieser Grenze wird Versicherungsschutz nur gegen Zuschlag geboten.
Die Summen sowie die Liste der versicherten Teile können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, direkt bei den Gesellschaften nachzufragen, was alles versichert ist und was nicht.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist sehr wichtig für die Prämienberechnung,
da einige Versicherer regelmäßig ihre Tarife überarbeiten, die sich dann
ab einem bestimmten Datum ändern. Daher kann sich das Datum auf die Höhe
der Prämien auswirken.
Bei Neuwagen ist der Versicherungsbeginn der Tag der Zulassung, bei
Gebrauchtwagen der Tag der Ummeldung beim Straßenverkehrsamt. Wenn Sie
den genauen Beginn noch nicht kennen (z.B. bei einer Neuzulassung), geben
Sie bitte den voraussichtlichen Termin ein.
Hinweis:
Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten,
ohne das Fahrzeug zu wechseln, ist dies meist zum 01.01. des Folgejahres
möglich. Die Tarife zum 01.01. werden voraussichtlich ab Oktober abrufbar
sein.
Beachten Sie auch Ihr Sonderkündigungsrecht, wenn Sie z.B. einen Schaden gemeldet haben oder Ihr derzeitiger Versicherer die Prämie erhöht hat.
Lesen Sie hierzu bitte die Verbraucherinformationen / Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen (AKB) Ihres Versicherers.
Versicherungsbeginn
Geben Sie hier bitte das Datum ein, wann das Fahrzeug das erste Mal für den Versicherungsnehmer versichert wird / wurde.
Erstbesitz
Geben Sie hier bitte an, ob der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des Fahrzeugs ist.
Datum der ersten Versicherung
Geben Sie hier bitte das Datum an, wann das Fahrzeug das erste Mal versichert wurde.
Tipp
Wenn Sie bei dieser Option einen Haken setzen, merkt sich der benutzte Browser alle eingegebenen Merkmale dieser Berechnung. Wenn Sie den Browser dann schließen und erneut öffnen, werden alle Felder mit den Merkmalen der letzten Berechnung erneut ausgefüllt.
Dies funktioniert jedoch nur, wenn der Browsercache nicht zwischendurch gelöscht wurde (z. B. automatisch beim Schließen des Browsers).
Bitte wählen Sie diese Option nicht, wenn Sie sich an einem öffentlichen Computer befinden oder der Computer von mehreren Personen benutzt wird.
Kaskoversicherung
Die Fahrzeugversicherung,
auch Kaskoversicherung genannt,
ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten und kann
zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden.
Man unterscheidet in der Fahrzeugversicherung zwischen
Die Kaskoversicherung
ersetzt Sachschäden, die durch Beschädigung oder Zerstörung entstanden
sind, aber auch den Diebstahl des eigenen Fahrzeuges.
Da nicht alle Fahrzeug-
und Zubehörteile automatisch mitversichert sind und bestimmte Teile nur
gegen einen Beitragszuschlag versichert werden, empfiehlt es sich hier
bei der Versicherungsgesellschaft genauer nachzufragen.
Bitte beachten!
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung
ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine
Pflichtversicherung. So kann es vorkommen, dass der
Versicherer eine Kaskoversicherung für ein altes, hochpreisiges und/oder
risikoträchtiges Fahrzeug ablehnen.
Selbstbeteiligung
Sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung kann eine
Selbstbeteiligung vereinbart werden. D.h., dass Sie, als Versicherungsnehmer,
im Schadenfall einen vorher festgelegten Teil der Kosten selbst übernehmen.
Tipp
Eine Selbstbeteiligung
senkt den Versicherungsbeitrag.
Bei Reparaturkosten,
die nur knapp über der Selbstbeteiligungssumme liegen, lohnt es sich,
unter Umständen, den Vollkaskoschaden aus eigener Tasche zu zahlen. Dadurch
verhindern Sie, dass Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse in
der Vollkaskoversicherung eingestuft werden.
Geltungsbereich
Die Kaskoversicherung gilt im Inland, in allen europäischen Ländern
und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages
über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. die kanarischen
Inseln oder die Azoren.
Eine Erweiterung des Geltungsbereiches muss schriftlich im Versicherungsvertrag
vereinbart werden!
Hinweis!
Der Versicherer kann
im Vertrag den Geltungsbereich aber auch einschränken. Einige Versicherer
schließen z.B. das Diebstahlrisiko für osteuropäische Länder aus. Prüfen
Sie den Vertrag genau!
Selbstbeteiligung (Vollkasko/Teilkasko)
Wählen Sie hier bitte die Höhe der Selbstbeteiligung (Angabe in EUR) aus, die Sie, im Falle eines gemeldeten Schadens, selber tragen möchten. Die Selbstbeteiligungsbeträge liegen in der Regel zwischen 0 und 1 000 EUR.
Die Höhe der Selbstbeteiligung kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Da die Vollkaskoversicherung die Teilkasko mit beinhaltet, müssen Sie für beide Kaskoversicherung die Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung auswählen.
Bitte beachten!
Bei der Vollkaskoversicherung ist die Selbstbeteiligung der Teilkasko immer kleiner, höchstens gleich der Selbstbeteiligung der Vollkasko.
Zahlungsart
Keine Hilfe vorhanden
Zahlungsweise
Versicherungsbeiträge werden generell im Voraus bezahlt.
Die Zahlungsweise wirkt sich auf die Höhe der Prämie insgesamt aus.
Halter
Keine Hilfe vorhanden
Status des Versicherungsnehmers
Wählen Sie hier bitte aus der Liste einen Berufsstatus aus, der Ihrem momentanen Beruf am nächsten kommt.
Es handelt sich hier um ein Pflichtfeld, das zur Berechnung der Prämien unbedingt erforderlich ist und sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken kann.
Hinweis!
Sind Sie z.B. nicht berufstätig - d.h. Sie sind arbeitslos, Rentner, beurlaubt, Schüler/Azubi/Student, wehrpflichtig, Hausfrau/-mann, ohne Berufstätigkeit - können Sie in den weiteren Feldern (Arbeitgeber, Berufsgruppe, Tarifgruppe) die Daten eines berufstätigen Familienangehörigen (nur Eltern / Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft) angeben. Einige Versicherer berücksichtigen dies und gewähren auch dem Nichtberufstätigen einen Nachlass bzw. die Zuordnung in eine besondere Branchen- oder Tarifgruppe.
Geburtsdatum
In diesem Feld geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum im Format "tt.mm.jjjj" (Bsp.: 24.05.1964) ein.
Postleitzahl
Geben Sie hier bitte die Postleitzahl des Versicherungsnehmers ein.
Fahrzeugnutzung
Bei der Fahrzeugnutzung wird zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung unterschieden.
Diese Angabe ist sehr wichtig, da viele Versicherer für gewerbliche Nutzer spezielle Tarife anwenden und hat somit Einfluss auf die Höhe der Prämie.
Hinweis:
Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück gelten als private Nutzung.
Fahrtzweck
Der Fahrtzweck ist besonders bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeuges wichtig, da hieraus das Risiko bestimmt wird.
So werden z.B. risikoarme Arten von einigen Versicherern rabattiert, wodurch sich der Fahrtzweck auf die Höhe der Prämie auswirken kann.
Nutzerkreis
Geben Sie hier bitte an, ob das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer genutzt wird.
Wird „Nein“ gewählt, erweitert sich der Fahrerkreis auf einen beliebigen Fahrerkreis.
Geburtsdatum – Jüngster Fahrer
Geben Sie hier bitte das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers ein.
Format: tt.mm.jjjj, Bsp. "06.08.1987"
Erfahren Sie mehr über uns
Keine Hilfe vorhanden