Versicherungsvergleich
Den Versicherer wechseln
Bitte wählen Sie diese Möglichkeit aus, wenn der jetzige Versicherer gewechselt werden soll und sich das aktuelle Fahrzeug nicht ändert (z. B. Versicherer- / Tarifwechsel zum 01.01.).
Neu erworbenes Fahrzeug versichern
Bitte wählen Sie diese Möglichkeit aus, wenn es sich um einen Fahrzeugwechsel handelt, das erste Mal ein Fahrzeug versichert werden soll oder eine Zweitwagenberechnung durchgeführt werden soll.
Ersetzt Ihr neues Auto ein altes (Fahrzeugwechsel)?
Keine Hilfe vorhanden
Fahrzeugnutzung
Bei der Fahrzeugnutzung wird zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung unterschieden.
Diese Angabe ist sehr wichtig, da viele Versicherer für gewerbliche Nutzer spezielle Tarife anwenden und hat somit Einfluss auf die Höhe der Prämie.
Hinweis:
Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück gelten als private Nutzung.
Fahrzeugschein
Keine Hilfe vorhanden
Herstellernummer (HSN)
Die 4-stellige Herstellernummer finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "Schlüsselnummern zu 2".
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) finden Sie diese unter Punkt "2.1, Code zu (2)".
Typschlüsselnummer (TSN)
Die 3-stellige Typschlüsselnummer finden Sie im Fahrzeugschein unter dem Punkt "Schlüsselnummern zu 3" (die ersten(!) drei Ziffern).
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab 01.10.2005) finden Sie diese unter dem Punkt "2.2, Code zu D.2" (die ersten(!) drei Stellen).
Hersteller
Wählen Sie hier bitte den Hersteller des Fahrzeugs.
Modell
Wählen Sie hier bitte den Fahrzeugtyp.
Kraftstoff
Wählen Sie hier bitte aus, mit welchem Kraftstoff das Fahrzeug fährt.
Fahrzeugkategorie
Wählen Sie hier bitte aus, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt.
Leistung
Wählen Sie bitte aus, wie hoch die Leistung ist.
Fahrzeug
Wählen Sie hier bitte das Fahrzeug aus, das Anhand der vorherigen Eingaben gefunden wurde.
Infobox
In der nebenstehen Box mit Informationen können Sie allgemeine Werte des Fahrzeugs sehen.
Dazu gehört der Name, Leistung und Hubraum nach Typklassenverzeichnis des GDV. Zusätzlich werden auch die Jahre angezeigt, zwischen denen das Fahrzeug produziert wurde, die zwei aktuellsten Einträge der Typklassen (z. B. vom aktuellen und Folgejahr) und Kraftstoff und Neuwert.
Beim Neuwert wird automatisch der Höchstwert aus der „Schwackeliste“ angezeigt.
Typklassen (): die Aufteilung ist „Haftpflicht“, „Vollkasko“, „Teilkasko“ und in Klammern die Jahreszahl für die die Typklassen gelten. Über die drei Punkte rechts daneben, können Sie die Typklassenliste zu diesem Fahrzeug aufrufen
Kraftstoff (): vorausgefüllt wird hier der Wert aus dem Typklassenverzeichnis. Durch einen Klick auf das „Stift“-Symbol können Sie den Wert ändern.
Neuwert (): hier wird der höchste Wert zu dem Fahrzeug aus der „Schwackeliste“ vorausgefüllt. Über einen Klick auf das „Stift“-Symbol können Sie den Wert ändern.
Saisonkennzeichen
Bitte wählen Sie hier aus, ob das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen versichert werden soll.
Zeitraum
Geben Sie hier bitte den Zeitraum an, in welchem das Saisonfahrzeug gefahren wird.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist sehr wichtig für die Prämienberechnung, da einige Versicherer regelmäßig ihre Tarife ändern ändern, was sich auf die Höhe der Prämien auswirken kann.
Bei Neuwagen ist der Versicherungsbeginn der Tag der Zulassung, bei Gebrauchtwagen der Tag der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt. Wenn Sie den genauen Beginn noch nicht kennen (z.B. bei einer Neuzulassung), geben Sie bitte den voraussichtlichen Termin ein.
Halter des Fahrzeugs
Fahrzeughalter ist derjenige, der im Fahrzeugschein / in der Fahrzeugbescheinigung
Teil I eingetragen ist.
In der Regel ist der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter ein und die gleiche Person.
Obwohl es gesetzlich eigentlich nicht zulässig ist, wird ein abweichender Halter vom Gesetzgeber jedoch
"geduldet".
(Beispiele: ein Ehepartner ist VN, der andere ist Halter oder ein Elternteil ist VN, Kind ist Halter)
Ein abweichender Halter bringt allerdings eher Nachteile mit sich, da die Versicherer in diesen
Fällen manchmal keine Nachlässe gewähren, Zuschläge berechnen oder schlimmstenfalls diese
Kombination überhaupt nicht versichern.
Postleitzahl des Halters
Geben Sie hier bitte die Postleitzahl des Ortes an, der in den Zulassungspapieren aufgeführt wird.
D.h. die Postleitzahl der Anschrift, auf die das Fahrzeug zugelassen wird.
Bitte beachten Sie:
Ein abweichender Halter, d.h. der Versicherungsnehmer und der Halter sind nicht identisch, kann sich auf die
Höhe der Prämie auswirken.
Postleitzahl Versicherungsnehmer
Geben Sie hier bitte die Postleitzahl vom Wohnort des Versicherungsnehmers an.
Bei einem abweichendem Halter mit abweichender Anschrift, müssen Sie dessen Postleitzahl separat angeben.
Auch kann sich ein abweichender Halter auf die Höhe der Prämie auswirken.
Zulassung auf den Fahrzeughalter
Mit dem Kauf-/Erwerbdatum ist der Tag gemeint, an dem das Fahrzeug das
erste Mal auf Sie persönlich zugelassen wird/wurde. (Format: tt.mm.jjjj,
Bsp. "01.09.2005")
Dieses Datum kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie
auswirken.
Erstzulassung
Bitte geben Sie hier den Tag an, an dem das Fahrzeug das erste Mal zugelassen
wird bzw. wurde. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp. "01.09.2005")
Dieses Datum finden Sie in dem Fahrzeugschein unter Punkt "32" und in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (für Kfz-Neuzulassungen ab dem 01.10.2005) unter Punkt "B".
Möchten Sie ein Neufahrzeug zulassen, geben Sie bitte das Datum
an, an dem das Fahrzeug voraussichtlich zugelassen wird.
Der Tag der Erstzulassung ist für viele Versicherer sehr wichtig, da
daraus das Alter des Fahrzeuges ersichtlich wird, was sich auf die Höhe
der Prämie auswirken kann.
Finanzierung
Wie wurde der Kauf des zu versichernden Fahrzeugs finanziert?
Eine Angabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Kaufpreis
Es gibt Versicherer, die günstigere Prämien anbieten, wenn ein Auto durch Barkauf eigenfinanziert wurde. Für geleaste Fahrzeuge wird mit dir Angabe des Kaufpreises spezielle Tarife mit Leasing-Differenzdeckung (sog. Gap-Deckung
) berechnet.
Fahrleistung pro Jahr
Wieviel Kilometer fahren Sie in etwa pro Jahr mit Ihrem Fahrzeug?
Runden Sie Ihre Angaben auf volle 1000 km auf (Bsp.: 7000 km - anstatt 6370 km).
Die Höhe der Fahrleistung kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Erhalten Sie von einem Versicherer aufgrund der von Ihnen angegebenen Fahrleistung einen Nachlass, sind Sie dazu verpflichtet Änderungen der Kilometerangabe nachzureichen, damit die Prämie entsprechend angepasst wird.
Klicken Sie hier, um eine Berechnungshilfe aufzurufen.
Kilometerstand
Geben Sie hier bitte - soweit bekannt - den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeuges an.
Abstellplatz
Wo wird das Fahrzeug regelmäßig nachts abgestellt?
Je nach Abstellplatz, kann es sein, dass Sie noch die Felder "abgeschlossen", "überdacht" und "öffentlich" ausfüllen müssen.
Wird Ihnen, aufgrund des Abstellplatzes, vom Versicherer ein Nachlass gewährt, sind Sie verpflichtet sich an diese Vereinbarung zu halten und eine Veränderung dem Versicherer umgehend mitzuteilen.
Abstellplatz ist überdacht
Keine Hilfe vorhanden
Abstellplatz ist abgeschlossen
Keine Hilfe vorhanden
Abstellplatz ist öffentlich
Keine Hilfe vorhanden
Sind Sie Erstbesitzer(in)?
Geben Sie hier bitte an, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt, sprich Sie Erstbesitzer(in) sind, das Fahrzeug vor Ihrem Kauf als Vorführwagen genutzt wurde oder eine Kurz-/Tageszulassung hatte.
Diese Angabe kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken, da einige Versicherer einen Nachlass auf den Erstbesitz eines Fahrzeuges geben.
Doch aufgepasst! Wenn hierzu vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden, können die Versicherer Vertragsstrafen erheben.
Mehrwert der Sonderausstattung
Zu denen nicht werkseitigen Sonderausstattungen gehören nachträgliche Ausstattungen, die nicht vom Hersteller dazugekauft werden können. Das heißt, das kann zum Beispiel ein nachträglich eingebauter Sportauspuff, eine nachträgliche Sonderlackierung sein.
Je nach Versicherer ist das Zubehör/die Sonderausstattung bis zu einer bestimmten Grenze (zwischen 1 000 EUR und unbegrenzt) beitragsfrei mitversichert. Ab dieser Grenze wird Versicherungsschutz nur gegen Zuschlag geboten.
Geben Sie hier bitte - falls vorhanden - den aktuellen Wert der Sonderausstattung(en) in EUR an.
Die Summen sowie die Liste der versicherten Teile können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, direkt bei den Gesellschaften nachzufragen, was alles versichert ist und was nicht.
Mehrwert der Sonderausstattung
Zu denen nicht werkseitigen Sonderausstattungen gehören nachträgliche Ausstattungen, die nicht vom Hersteller dazugekauft werden können. Das heißt, das kann zum Beispiel ein nachträglich eingebauter Sportauspuff, eine nachträgliche Sonderlackierung sein.
Je nach Versicherer ist das Zubehör/die Sonderausstattung bis zu einer bestimmten Grenze (zwischen 1 000 EUR und unbegrenzt) beitragsfrei mitversichert. Ab dieser Grenze wird Versicherungsschutz nur gegen Zuschlag geboten.
Geben Sie hier bitte - falls vorhanden - den aktuellen Wert der Sonderausstattung(en) in EUR an.
Die Summen sowie die Liste der versicherten Teile können bei den Gesellschaften unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, direkt bei den Gesellschaften nachzufragen, was alles versichert ist und was nicht.
Fahrerkreis
Die Angaben zum Fahrerkreis und die Art des Fahrerkreises wirken sich bei den meisten Versicherern auf die Höhe der Prämie aus.
Nur Versicherungsnehmer/-in
- Sie, als Versicherungsnehmer, fahren als einziger mit dem Fahrzeug.
Partner/Festgelegter Fahrerkreis
- Hier legen Sie exakt fest, welche Fahrer mit Ihrem Fahrzeug fahren.
Beliebig mit Altersgrenzen
- Hier geben Sie das Geburtsdatum der
nicht namentlich genannten Fahrer an. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp.
06.08.1987
)
Beliebig ohne Altersgrenzen
- Bei beliebiger Fahrerkreis werden keine weiteren Angaben verlangt. Der Fahrerkreis ist hier unbekannt.
Bekannter Fahrerkreis mit Altersangaben
Wählen Sie bitte aus, wer mit dem Fahrzeug fährt und geben das Geburtsdatum der nicht namentlich genannten Fahrer an. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp. "06.08.1987")
Bekannter Fahrerkreis mit Altersangaben
Wählen Sie bitte aus, wer mit dem Fahrzeug fährt und geben das Geburtsdatum der nicht namentlich genannten Fahrer an. (Format: tt.mm.jjjj, Bsp. "06.08.1987")
Teilnahme am begleiteten Fahren (Führerschein mit 17)?
Bitte geben Sie an, ob der/die Fahrer(in) am begleiteten Fahren (Führerschein mit 17) teilnimmt oder teilgenommen hat.
Diese Angabe kann, in Abhängigkeit vom Versicherer, Einfluss auf Nachlässe bzw. Zuschläge haben und somit auf die Höhe der Prämie.
Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) / Punkte in Flensburg?
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Nutzung durch VN
Geben Sie hier bitte an, ob der Versicherungsnehmer ebenfalls mit dem Fahrzeug fährt.
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) / Punkte in Flensburg?
Eine Eingabe in diesem Feld kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Status des Versicherungsnehmers
Wählen Sie hier bitte aus der Liste einen Berufsstatus aus, der Ihrem momentanen Beruf am nächsten kommt.
Es handelt sich hier um ein Pflichtfeld, das zur Berechnung der Prämien unbedingt erforderlich ist und sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken kann.
Hinweis!
Sind Sie z.B. nicht berufstätig - d.h. Sie sind arbeitslos, Rentner, beurlaubt, Schüler/Azubi/Student, wehrpflichtig, Hausfrau/-mann, ohne Berufstätigkeit - können Sie in den weiteren Feldern (Arbeitgeber, Berufsgruppe, Tarifgruppe) die Daten eines berufstätigen Familienangehörigen (nur Eltern / Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft) angeben. Einige Versicherer berücksichtigen dies und gewähren auch dem Nichtberufstätigen einen Nachlass bzw. die Zuordnung in eine besondere Branchen- oder Tarifgruppe.
Geburtsdatum
In diesem Feld geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum im Format "tt.mm.jjjj" (Bsp.: 24.05.1964) ein.
Führerscheindatum
Geben Sie bitte hier ein, wann Sie den Führerschein für diese Fahrzeugklasse erworben haben. Diese Eingabe ist wichtig für die Herleitung einer Schadenfreiheitsklasse und damit für die Beitragsberechnung.
Eingabe bitte im Format "TT.MM.JJJJ"
Wohneigentum / Geschäftsgebäude
Sind Sie Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses, einer selbstbewohnten Wohnung oder eines selbstgenutzten Geschäftsgebäudes, dann wählen Sie bitte aus der aufgeführten Liste den zutreffenden Eintrag aus.
Wird Ihr Haus nicht aufgeführt, wählen Sie bitte "andere" aus.
Wohneigentum kann - je nach Versicherer - Einfluss auf die Höhe der Prämie haben.
Wohneigentum ist versichert bei? Wohngebäudeversicherer?
Wählen Sie bitte aus der Liste den Versicherer aus, bei dem Sie Ihr selbstbewohntes Wohneigentum versichert haben.
Falls Ihr Wohngebäudeversicherer nicht mit aufgeführt wird, wählen Sie bitte "andere" aus.
Eine Wohngebäudeversicherung kann sich - je nach Versicherer - auf die Höhe der Prämie auswirken.
Eine Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und auch Vermögensschäden ab, die durch das versicherte Auto entstanden sind.
Das heißt für Schäden am eigenen Auto kommt die Versicherung nur auf, wenn eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen wurde.
Den umfangreichsten Schutz erhalten Sie durch eine Vollkaskoversicherung. Nur dadurch werden selbstverursachte Schäden am eigenen Auto mitversichert und zusätzlich Fahrerflucht durch einen Dritten. Die Teilkasko ersetzt u. a. Glasbruch und auch den Diebstahl des eigenen Fahrzeuges.
Geltungsbereich
Die Kaskoversicherung gilt im Inland, in allen europäischen Ländern und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören, z.B. die kanarischen Inseln oder die Azoren.
Eine Erweiterung des Geltungsbereiches muss schriftlich im Versicherungsvertrag vereinbart werden!
Selbstbeteiligung (Vollkasko/Teilkasko)
Wählen Sie hier bitte die Höhe der Selbstbeteiligung (Angabe in EUR) aus, die Sie, im Falle eines gemeldeten Schadens, selber tragen möchten. Die Selbstbeteiligungsbeträge liegen in der Regel zwischen 0 und 1 000 EUR.
Die Höhe der Selbstbeteiligung kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Da die Vollkaskoversicherung die Teilkasko mit beinhaltet, müssen Sie für beide Kaskoversicherung die Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung auswählen.
Bitte beachten!
Bei der Vollkaskoversicherung ist die Selbstbeteiligung der Teilkasko immer kleiner, höchstens gleich der Selbstbeteiligung der Vollkasko.
Selbstbeteiligung (Vollkasko/Teilkasko)
Wählen Sie hier bitte die Höhe der Selbstbeteiligung (Angabe in EUR) aus, die Sie, im Falle eines gemeldeten Schadens, selber tragen möchten. Die Selbstbeteiligungsbeträge liegen in der Regel zwischen 0 und 1 000 EUR.
Die Höhe der Selbstbeteiligung kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.
Da die Vollkaskoversicherung die Teilkasko mit beinhaltet, müssen Sie für beide Kaskoversicherung die Höhe der gewünschten Selbstbeteiligung auswählen.
Bitte beachten!
Bei der Vollkaskoversicherung ist die Selbstbeteiligung der Teilkasko immer kleiner, höchstens gleich der Selbstbeteiligung der Vollkasko.
Vorversicherung
Wählen Sie hier bitte die Versicherungsgesellschaft aus, bei der das Fahrzeug momentan versichert ist oder versichert war, falls das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Bei einem Versichererwechsel ist für die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts die Vorversicherungszeit maßgeblich. Der neue Versicherer ist berechtigt, beim Vorversicherer zu Ihrem Schadenverlauf anzufragen und das Ergebnis dieser Anfrage zu speichern.
Versicherungsdauer
Wählen Sie hier bitte aus, seit wie vielen Jahren das Versicherungsverhältnis besteht oder, bei einer vorübergehenden Abmeldung, bestand.
Vom Vorversicherer gekündigt?
Wurde das Vertragsverhältnis, z.B. wegen schlechtem Schadenverlauf oder aus sonstigen Gründen, vom Vorversicherer gekündigt oder nach gegenseitiger Vereinbarung aufgehoben?
Ein "Ja" in diesem Eingabefeld, kann dazu führen, dass einige Versicherer in der Prämienübersicht nicht mehr angezeigt werden.
SF-Sondereinstufungen
Bitte wählen Sie die gewünschte Option aus.
- Zweitfahrzeug
Die Zweitwagenregelung kann in der Regel von Lebens- oder Ehepartner und Kindern in Anspruch genommen werden.
Für die Zweitwagenregelung ist es notwendig, dass auf den Halter schon ein Fahrzeug (Erstfahrzeug) zugelassen ist, das mindestens einen Schadenfreiheitsrabatt von SF 1/2 besitzt (die Mindest-SF-Klasse ist versichererabhängig).
- Regelungen für Anfänger/Erstvertrag
Diesen Punkt wählen Sie aus, wenn noch andere Regelungen in Anspruch genommen werden können, wie z.B. die Führerschein- oder Anfängerregelung oder der Versicherungsnehmer einen Mopedführerschein besitzt und ein Moped angemeldet hat.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Haftpflichtversicherung
Unfallfreies Fahren zahlt sich aus. Je höher die SF-Klasse, desto mehr sparen Sie. Ihre SF-Klasse finden Sie in der letzten Kfz-Versicherungsrechnung.
Wollen Sie zum 1. Januar des nächsten Jahres wechseln und sind in dem aktuellen Jahr schadenfrei gefahren sind, geben Sie bitte die SF-Klasse an, in der Sie nächstes Jahr fahren werden. Beispiel: In Ihre aktuelle Kfz-Versicherungsbeitragsrechnung ist die SF-Klasse 6 vermerkt, dann werden Sie im nächsten Jahr in die SF-Klasse 7 eingestuft.
Bei einem Vertragsbeginn im aktuellen Jahr, geben Sie bitte die derzeitig gültige SF-Klasse an. Berücksichtigen Sie bitte, dass Sie, wenn Sie im aktuellen Jahr einen Haftpflichtschaden gemeldet haben, in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft werden.
Achtung: Wenn die SF-Klasse aufgrund der Nutzung eines Rabattschutzes besser ausfällt als sie nach der tatsächlichen Anzahl der schadenfreien Jahre eigentlich sein müsste, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, welche SF-Klasse er beim Versicherungswechsel dem neuen Versicherer mitteilt. Die Vorteile (Sondereinstufung) aus einem Rabattschutz werden beim Wechsel des Versicherers nicht automatisch mitgenommen. Es hängt von der Kulanz des neuen Versicherers ab, ob er die Sondereinstufung des Vorversicherers aufgrund des Rabattschutzes übernimmt.
Gewünschte SF-Klasse
Bitte wählen Sie hier die SF-Klasse aus, die zum gewünschten Versicherungsbeginn gültig ist.
Achtung: Wenn die SF-Klasse aufgrund der Nutzung eines Rabattschutzes besser ausfällt als sie nach der tatsächlichen Anzahl der schadenfreien Jahre eigentlich sein müsste, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, welche SF-Klasse er beim Versicherungswechsel dem neuen Versicherer mitteilt. Die Vorteile (Sondereinstufung) aus einem Rabattschutz werden beim Wechsel des Versicherers nicht automatisch mitgenommen. Es hängt von der Kulanz des neuen Versicherers ab, ob er die Sondereinstufung des Vorversicherers aufgrund des Rabattschutzes übernimmt.
Haben Sie in den letzten drei Jahren einen Schaden gemeldet? ({schadenVon} - {schadenBis})
Keine Hilfe vorhanden
Erstfahrzeug ist zugelassen auf?
Hier geben Sie an, wer der Halter des Erstfahrzeuges ist, d.h. auf wen das Erstfahrzeug zugelassen ist.
Erstfahrzeug versichert für?
Hier geben Sie an, wer der Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges ist, d.h. für wen das Erstfahrzeug versichert wurde.
Geburtstagsdatum des Versicherungsnehmers des Erstfahrzeugs
Da auch das Alter des Versicherungsnehmers des Erstfahrzeuges bei der Prämienfindung eine große Rolle spielt, müssen Sie dessen Geburtsdatum mit angeben.
Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges um eine juristische Person?
Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges um eine Firma, d.h. um eine juristische Person, so geben Sie das hier an.
Diese Option erscheint, wenn Sie bei "Das Erstfahrzeug ist versichert für:" "andere" ausgewählt haben.
Beziehung vom Versicherungsnehmer zum Halter
Kann das Programm den Versicherungsnehmer und den Halter des Erstfahrzeuges nicht eindeutig identifizieren, werden Sie nach der Beziehung der Beiden zueinander gefragt.
WKZ/Fahrzeugart und Versicherer des Erstfahrzeuges
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich bei dem Erstfahrzeug und bei wem ist dieses versichert?
Angaben zur Haftpflichtversicherung des Erstfahrzeuges
In welche SF-Klasse ist das Erstfahrzeug eingestuft und wie viele Vorschäden im letzten Tarifjahr wurden für dieses Fahrzeug dem Versicherer zur Regulierung gemeldet?
Angaben zur Vollkaskoversicherung des Erstfahrzeuges
In welche SF-Klasse ist das Erstfahrzeug eingestuft und wie viele Vorschäden im letzten Tarifjahr wurden für dieses Fahrzeug dem Versicherer zur Regulierung gemeldet?
Zahlungsweise
Versicherungsbeiträge werden generell im Voraus bezahlt.
Die Zahlungsweise wirkt sich auf die Höhe der Prämie insgesamt aus.
Zahlungsweise
Versicherungsbeiträge werden generell im Voraus bezahlt.
Die Zahlungsweise wirkt sich auf die Höhe der Prämie insgesamt aus.
Zahlungsweise
Versicherungsbeiträge werden generell im Voraus bezahlt.
Die Zahlungsweise wirkt sich auf die Höhe der Prämie insgesamt aus.
CAPTCHA
Bitte bestätigen Sie, dass Sie kein Bot sind, und setzen einen Haken in die Checkbox. Gegebenenfalls werden Sie dazu aufgefordert, eine leichte Aufgabe zu lösen.
Erfahren Sie mehr über uns
Keine Hilfe vorhanden